Die Honorare beinhalten die Therapieplanung, die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie die Durchführung und Auswertung relevanter diagnostischer Verfahren.
Erstgespräch 40 Min.: 20 Euro
Einzelgespräch 60 Min.: 60 Euro
Paargespräch 90 Min.: 110 Euro
Geringes Einkommen
Bei Arbeitslosigkeit, dem Bezug von Hartz IV oder wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden, stelle ich einen reduzierten Betrag pro Stunde in Rechnung. Das gilt natürlich auch, wenn Sie grundsätzlich über ein geringes Einkommen verfügen. Sprechen Sie mich hierzu gerne an. Auch hierfür finden wir eine Lösung!
Ich bitte Sie, das vereinbarte Honorar am Ende der Sitzung bar zu bezahlen. Sie erhalten eine Quittung oder auf Anfrage eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für Ihre private Krankenkasse oder Ihre Zusatzversicherung.
Absage/Verhinderung
Es kann wichtige Gründe geben, einen Termin nicht wahrzunehmen. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um möglichst frühzeitige Absage. So besteht die Möglichkeit, den Termin gegebenenfalls an eine andere Person weiterzugeben. Wenn Sie mich mehr als 2 Tage (48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin informieren, ist die Absage für Sie kostenfrei. Bei nicht erfolgter oder zu später Absage werden 60% des Honorars in Rechnung gestellt.
Kostenerstattung
Ich weiß, es ist ärgerlich, dass die Kosten für eine Therapie bei HeilpraktikerInnen in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Jedoch übernehmen Zusatzversicherungen häufig die Kosten. Hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. Reine Selbstzahler können die Gebühren im Rahmen ihrer Einkommenssteuer absetzen.